AGBs

Liebe Gäste,
die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns
als Vermieter des Ferienhauses „Kapitänshaus Wieck“.

1. Vertragsgrundlage

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Reservierungsvereinbarung. Jeder Mieter erhält
eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese Bedingungen. Der Mietvertrag wird erst bei fristgerechtem Eingang der Anzahlung auf unserem Konto rechtswirksam.

2. Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Übernachtungspreises ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Buchungsbestätigung/Rechnung, der Restbetrag ist spätestens 42 Tage vor der Anreise auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu zahlen.

3. Kaution

Für das Haus ist vor Schlüsselübergabe eine Kaution als Sicherheit zu hinterlegen. Diese ist per Banküberweisung zu zahlen. Die Rückzahlung erfolgt per Rücküberweisung des Kautionsbetrages innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme der Unterkunft. Die Abnahme der Unterkunft erfolgt durch unseren Hausverwalter mit der Endreinigung.

4. Aufenthalt im Mietobjekt

Am Anreisetag kann der Mieter das Ferienobjekt frühestens ab 16.00 Uhr beziehen. Die Schlüssel werden dem Mieter erst nach erfolgter Zahlung der Kaution ausgehändigt. Am Abreisetag ist das Ferienquartier bis spätestens 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen und die ausgehändigten Schlüssel unserem Hausverwalter zu übergeben oder im Schlüsselsafe zu deponieren. Um den neuen Gästen ein rechtzeitiges Einchecken in ein gereinigtes Haus zu ermöglichen, bitte wir Sie den Termin dringend einzuhalten.
Der An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
Das Ferienobjekt wird mit vollständigem Inventar vermietet. Einrichtungsgegenstände, inklusive Geschirr und Besteck, dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus dem Haus entfernt und auch nicht umgestellt werden. Während der Mietzeit am Ferienobjekt entstandene Schäden am Inventar bitten wir Sie, uns oder unserer Verwalterin umgehend zu melden bzw., soweit möglich, zu ersetzen. Für den Fall, dass der Mieter vorgenannte Schäden nicht regulieren konnte, werden etwaige Kosten mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Durch höhere Gewalt entstandene Schäden sind hiervon ausgeschlossen.
Zum Ferienobjekt gehören 2 PKW-Stellplätze. Bei Anreise mit mehreren Fahrzeugen können die weiteren Pkws nicht auf dem Grundstück abgestellt werden.
Die Anzahl der möglichen Übernachtungen und Personen sowie der Mietpreis des Ferienobjektes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei vertragswidrigem Gebrauch – z.B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete – kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Gleiches gilt nach erfolgter Abmahnung bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.

5. Rücktritt durch den Mieter und Ersatzteilnehmer

Der Mieter hat jederzeit ein Rücktrittsrecht vor Reisebeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und wird mit Zugang wirksam. Für den Fall des Rücktritts oder Nichtantritts der Buchung aus Gründen, die der Eigentümer nicht zu vertreten hat, können wir für die betroffenen Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Dabei werden die gewöhnlich ersparten
Aufwendungen (z.B. Endreinigung) sowie eine mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt. Es gelten nachstehend pauschalierte Kosten als Stornopauschale:
– bis zu 60 Tagen vor Mietbeginn 20 % des Übernachtungspreises
– ab 59 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50 % des Übernachtungspreises
– ab 34 bis 1 Tag vor Mietbeginn 80 % des Übernachtungspreises
– am Tage des Mietbeginns bzw. bei Nichtantritt des Mietverhältnisses 90% des Übernachtungspreises.
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Die vorgenannten Stornogebühren sind sofort fällig. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Mieter ist bis zum Mietbeginn berechtigt eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten zu lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung beim Vermieter. Dem Wechsel kann jedoch von unserer Seite widersprochen werden, wenn in der Eigenschaft der Ersatzperson ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Mietpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch.

6. Kündigung durch den Eigentümer

Der Eigentümer kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter Nachbarn trotz vorheriger Abmahnung weiter nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Eigentümer ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.

7. Haftung des Eigentümers & des Mieters

Die Haftung des Vermieters sowie ihrer Dienstleister ist grundsätzlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Im Falle der schuldhaften Verletzung von Hauptvertragspflichten oder bei arglistiger Täuschung besteht eine Haftung im gesetzlichen Umfang. Bei einer Verletzung von Hauptvertragspflichten ist die Haftung für Dienstleister auf den typischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei mittelbar Schäden insoweit ausgeschlossen sind. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden, einer vereinbarten Beschaffenheit oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Ferienobjektes kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dabei hat der Mieter Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

8. Zusatzleistungen & Kurtaxe

Unsere Zusatzleistungen können Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung bestellen. Alle Preise sind inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und bei Anreise fällig. Die Kurtaxe wird entsprechend der örtlichen Satzung erhoben und ist bei Anreise bei der örtlichen Kurverwaltung zu zahlen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zwecke unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke ausweist.

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